PATIENTENINFORMATION
Nachstehende Schritte sind notwendig, um physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen:
-
Eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes
-
Chefärztliche Bewilligung dieser Verordnung durch Ihre gesetzliche Kasse (GKK, SVA, BVA...)
-
Wenn auf Grund von akuten Beschwerden ein dringender Therapiebedarf besteht, duldet die Kasse die erste Therapieeinheit. Danach muss unverzüglich um eine Bewilligung angesucht werden.
Therapiekosten und Rückerstattung:
Ich bin eine selbstständige Wahltherapeutin, das bedeutet für Sie, dass Sie nach Beendung der verordneten Therapien, die Rechnung vollständig selbst begleichen müssen. Nach Zahlung der Therapiekosten, können Sie diese bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen. Der Betrag der Rückerstattung hängt von der verordneten Therapie sowie von Ihrer Kasse ab.
Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, so informieren Sie sich bitte, ob Sie hier auch anteilig Therapiekosten rückerstattet bekommen.
Wenn Sie auf Grund eines Unfalls physiotherapeutische Maßnahmen verordnet bekommen und Sie eine Unfallversicherung haben, informieren Sie sich bitte auch bei Ihrer Versicherung, ob die Therapiekosten rückerstattet werden.
Terminvereinbarung:
Ich bitte um telefonische Terminvereinbarung oder hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten im Kontaktformular.
Da ich während der Therapieeinheiten Anrufe nicht entgegennehme, bitte ich Sie, mir eine Nachricht auf die Mailbox zu sprechen.
Terminabsage: Ich bitte Sie im Falle einer Verhinderung den Termin rechtzeitig abzusagen (mind. 24 Stunden vorher)
Alternativ Therapien:
Vorsorge- Wohlfühlbehandlungen, Anwendungen aus der Traditionellen Tibetischen Medizin:
Dies wird von der gesetzlichen Kasse nicht bewilligt und bezahlt!
Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger über etwaige Kostenrückerstattung oder -übernahmen.
Bei Fragen kontaktieren Sie mich bitte einfach direkt.